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   VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08   

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https://dejure.org/2010,24304
VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08 (https://dejure.org/2010,24304)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2010 - 29 A 186.08 (https://dejure.org/2010,24304)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 29 A 186.08 (https://dejure.org/2010,24304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 6 VermG, § 3 Abs 4 S 3 VermG, § 16 Abs 5 VermG, § 16 Abs 6 VermG, § 16 Abs 9 VermG
    Entscheidung über den Umfang einer Aufbauhypothek nach bereits erfolgter Löschung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlöschen von nur in beschränktem Umfang zu übernehmenden Aufbauhypotheken und vergleichbaren Grundpfandrechten; Gestaltungswirkung; Aufbauhypothek; Erlöschensfiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 189.08

    Vermögenszuordnungsrecht; Erbrecht: Frist zur Anfechtung der Annahme einer

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08
    Die Klage der verbleibenden beiden Erbinnen - VG 29 A 189.08 - ist noch anhängig; sie haben beim Amtsgericht H. ebenfalls die Annahme der Erbschaft angefochten; das Erbscheinsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf Gerichtsakte, die Akten der Verfahren VG 29 A 189.08 und VG 29 A 195.08 sowie die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (7 Bände) verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Die Kammer kann ungeachtet des noch anhängigen Verfahrens VG 29 A 189.08 entscheiden.

  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08
    Allerdings fehlt der Bezug zu dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 4 VermG dann, wenn die Eintragung zwar in den Zeitraum einer angeordneten staatlichen Verwaltung fällt, die Bestellung der Grundpfandrechte jedoch auf Zivilrecht oder anderen allgemeinen Vorschriften beruhte, denen nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers kein wiedergutmachungspflichtiges Unrecht anhaftet (Urteil der Kammer vom 28. Oktober 1999 - 29 A 219.95 -, ZOV 2000, 206 = juris Rdnr. 30; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. April 1999 - 7 C 18.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 = juris Rdnr. 11).

    Im vorliegenden Fall fehlen aber jegliche Anhaltspunkte dafür, dass die - vielfach wiederholte - Kreditaufnahme auf einer von der Anordnung der staatlichen Verwaltung unabhängigen nicht diskriminierenden Rechtsgrundlage beruhte (dazu BVerwG, Urteil vom 26. April 1999, a.a.O. Rdnr. 14).

  • VG Berlin, 28.10.1999 - 29 A 219.95

    Sicherungsverwaltung auf der Grundlage einer Förderungsverordnung ; Fortsetzung

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08
    Allerdings fehlt der Bezug zu dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 4 VermG dann, wenn die Eintragung zwar in den Zeitraum einer angeordneten staatlichen Verwaltung fällt, die Bestellung der Grundpfandrechte jedoch auf Zivilrecht oder anderen allgemeinen Vorschriften beruhte, denen nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers kein wiedergutmachungspflichtiges Unrecht anhaftet (Urteil der Kammer vom 28. Oktober 1999 - 29 A 219.95 -, ZOV 2000, 206 = juris Rdnr. 30; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. April 1999 - 7 C 18.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 = juris Rdnr. 11).

    Dies kann zwar darauf hindeuten, dass die KWV (insoweit) nicht im Rahmen der ihr als staatlicher Verwalter eingeräumten Befugnisse handelte, die es ihr erlaubt hätten, den Antrag selbst zu stellen (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Oktober 1999, a.a.O. Rdnr. 27).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08
    Liegt der Kaufpreis unter dem Einheitswert, ist diese Vermutung nur widerlegt, wenn bewiesen ist, dass der Verkehrswert aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise unter dem Einheitswert liegt (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 8 B 56.98 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 = juris Rdnr. 31, zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 8. April 2008 - 8 B 5.08 -, ZOV 2008, 163 = juris Rdnr. 3).
  • BGH, 08.05.2002 - V ZB 32/01

    Rechtsweg für Ansprüche des Berechtigten auf Herausgabe des erlangten Erlöses

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08
    Dasselbe gilt für die Frage, ob und inwieweit der Verfügungsberechtigte gegen den Anspruch des Berechtigten auf Erlösauskehr mit eigenen Ansprüchen auf Aufwendungs- oder Verwendungsersatz aufrechnen darf (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 7 B 173.99 -, juris Rdnr. 5 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 129.98 - BGHZ 142, 221; bestätigt durch Urteil vom 8. Mai 2002 - V ZB 32.01 - BGHZ 151, 24).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08
    Dasselbe gilt für die Frage, ob und inwieweit der Verfügungsberechtigte gegen den Anspruch des Berechtigten auf Erlösauskehr mit eigenen Ansprüchen auf Aufwendungs- oder Verwendungsersatz aufrechnen darf (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 7 B 173.99 -, juris Rdnr. 5 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 129.98 - BGHZ 142, 221; bestätigt durch Urteil vom 8. Mai 2002 - V ZB 32.01 - BGHZ 151, 24).
  • BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08

    Versäumung der Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08
    Liegt der Kaufpreis unter dem Einheitswert, ist diese Vermutung nur widerlegt, wenn bewiesen ist, dass der Verkehrswert aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise unter dem Einheitswert liegt (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 8 B 56.98 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 = juris Rdnr. 31, zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 8. April 2008 - 8 B 5.08 -, ZOV 2008, 163 = juris Rdnr. 3).
  • BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08
    Dasselbe gilt für die Frage, ob und inwieweit der Verfügungsberechtigte gegen den Anspruch des Berechtigten auf Erlösauskehr mit eigenen Ansprüchen auf Aufwendungs- oder Verwendungsersatz aufrechnen darf (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 7 B 173.99 -, juris Rdnr. 5 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 129.98 - BGHZ 142, 221; bestätigt durch Urteil vom 8. Mai 2002 - V ZB 32.01 - BGHZ 151, 24).
  • VG Berlin, 15.09.2011 - 29 K 334.10

    Antragsberechtigung einer Bank; Feststellung bei Ende der staatlichen Verwaltung;

    Die Bestimmung dient vielmehr vor Allem dazu, solchen Betroffenen, die wegen Veräußerung vor In-Kraft-Treten des 2. VermRÄndG keinen Antrag nach § 16 Abs. 6 stellen konnten, nunmehr eine Frist zu setzen, dies nachzuholen (Urteil vom 27. Mai 2010 - VG 29 A 186.08 -, ZOV 2010, 196 = juris Rdnr. 34 m.w.N.).

    Das Erlöschen der Rechte beruht nämlich unmittelbar auf der gesetzlichen Fiktion des § 16 Abs. 9 VermG und nicht auf der Entscheidung nach § 16 Abs. 6 VermG; die Erlöschensfiktion führt dazu, dass noch bestehende Grundbucheintragungen unmittelbar unrichtig werden (Urteil vom 27. Mai 2010, a.a.O. Rdnr. 28 m.w.N.).

  • VG Berlin, 18.11.2010 - 29 A 189.08

    Vermögenszuordnungsrecht; Erbrecht: Frist zur Anfechtung der Annahme einer

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die Akten der Verfahren VG 29 A 186.08 (Klage der Landesbank Berlin gegen die Neufestsetzung von Grundpfandrechten) und VG 29 A 195.08 sowie die von der Beklagten eingereichten Verwaltungsvorgänge (2 Ordner und 4 Hefter) verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Beratung gewesen sind.
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